ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN
von BoxPower Veranstaltungen
1. Kurszweck:
Die TiBu Berlin GmbH GmbH, Bamberger Strasse 30, 10779 Berlin, Deutschland,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rafael Buttelmann, nachfolgend
"Ausbilderin", ist professionell entwickeltes Trainingsprogramm und
darf ausschließlich von seitens der Ausbilderin lizenzierten, speziell
ausgebildeten und befähigten Instructoren an Endverbraucher weitervermittelt
werden. Ziel der Veranstaltung ist der Erwerb oder die Verlängerung des
zum Angebot und zur Durchführung von Programmen des BoxPower Systems erforderlichen,
zeitlich auf 2 Jahren begrenzten, BoxPower Instructordiploms durch den Teilnehmer.
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung am letzten Kurstag der BoxPower Diplom
Ausbildung erwirbt der Teilnehmer das Recht, für die Dauer von 2 Jahren
den Namen "BoxPower" zu nutzen, sich somit als "BoxPower Instructor"
bezeichnen zu dürfen und als solcher BoxPower an Endkunden zu vermitteln.
2. Kursdauer:
Die Ausbildung zum BoxPower Instructor dauert insgesamt zwei Tage und findet
an einem Wochenende statt. Sie endet mit der Prüfung am zweiten Tag. Beim
Bestehen der Prüfung erwirbt der Anwärter das BoxPower Diplomund damit
das Recht den Namen BoxPower zu nutzen. Im Übrigen ergibt sich die Dauer
der Veranstaltung aus der Veröffentlichung auf der Internetseite oder der
Prospekte der Ausbilderin.
3. Diplomdauer:
Das BoxPower Diplom berechtigt den Instructor, den Namen "BoxPower"
zu nutzen und sich BoxPower Instructor zu nennen. Die Gültigkeit des Diploms
läuft mit dem dem Prüfungsjahr folgenden Kalenderjahr ab. Nach Ablauf
dieser Frist ist der Anwärter nicht mehr berechtigt, den Namen "BoxPower"
zu führen und sich "BoxPower Instructor" zu nennen. Er bleibt
nur unter der Voraussetzung zur Nutzung des Namens "BoxPower" berechtigt,
dass er das Diplom vor Ablauf der Gültigkeit durch Teilnahme an einem BoxPower
Fortbildungskurs um ein Jahr verlängert. Das Führen des Namens BoxPower
ist daher mit der Verpflichtung zur Wei-terbildung / Diplomsverlängerung
verbunden. Die Verlängerung des BoxPower Diploms erfolgt durch fristgerechte
Teilnahme an einem der von der Ausbilderin unter der Webseite www.boxpower.de
angebotenen Kursen BoxPower Workshop, der BoxPower Team Party oder der BoxPower
Masters Ausbildung
4. Vertragsschluss
a. Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt für einen der angebotenen Kurse durch
Übersendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen
schriftlichen Anmeldeformulars per Brief oder Telefax an die TiBu Berlin GmbH.
Für die Anmeldung ist Schriftform erforderlich.
Telefonische Anfragen oder beabsichtigte Reservierungen per Email gelten deshalb
nicht als Anmeldung. Die Anmeldung ist vorbehaltlich der Regelung des §
8 (Terminverlegung, Absage) verbindlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge
ihres Eingangs berücksichtigt.
b. Anmeldebestätigung: Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche
Anmeldebestätigung per Post oder per Telefax an die von Ihnen angegebene
Telefaxnummer, oder per Email an die von Ihnen angegeben Emailadresse. Mit dieser
Bestätigung seitens der TiBu Berlin GmbH kommt ein für beide Seiten
bindender Ausbildungsvertrag zustande.
5. Zahlungsbedingungen und Fälligkeit: Die Lehrgangsgebühren sind
den jeweiligen Angeboten auf der Website www.boxpower.de. bzw. den entsprechenden
Katalogen zu entnehmen und in das Anmeldeformular einzutragen. Die Lehrgangsgebühr
ist spätestens 10 Tage vor Lehrgangsbeginn fällig und muss spätestens
an diesem Tage auf dem Konto der TiBu Berlin GmbH eingehen. Kommt der Teilnehmer
mit seiner Leistung in Verzug, so ist die Ausbilderin berechtigt, den Ausbildungsplatz
unbeschadet ihrer vertraglichen Ansprüche anderweitig zu vergeben. Eine
verbindliche Teilnahme kann in diesem Fall nicht zugesagt werden. Bei Anmeldungseingang
weniger als 10 Tage vor Ausbildungsbeginn ist die Kursgebühr sofort zur
Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von
5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung
weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Für Neuausstellungen oder Zusatzausstellungen von Urkunden, Prüfungsberichten,
Rechnungen etc., begründet durch Verlust oder verursacht durch Falschangaben,
wird eine Gebühr von € 10,- netto pro Urkunde und € 5,- netto
pro anderer Unterlage berechnet, wenn die TiBu Berlin GmbH den Umstand, der
zur Erforderlichkeit einer Neu- oder Zusatzausstellung geführt hat, nicht
zu vertreten hat.
6. Stornierung / Rücktritt / Umbuchung: Eine Stornierung aus Gründen,
die die TiBu Berlin GmbH nicht zu vertreten hat, muss bis spätestens drei
Tage vor Kursbeginn schriftlich erfolgen. Im Falle der Stornierung einer Anmeldung
trägt der Teilnehmer die folgenden Mehrkosten:
Bei Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr
von € 40,- netto erhoben.
Bei Stornierung ab 14 Tage bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der
Kursgebühren netto zu leisten.
Für das Eingangsdatum der Stornierungserklärung ist der Poststempel
bzw. das Fax- oder Email-Eingangsdatum bei der TiBu Berlin GmbH maßgeblich.
Nach Ablauf der oben genannten Fristen ist eine Stornierung vorbehaltlich der
gesetzlichen Rücktrittsregelungen nicht mehr möglich.
Umbuchungen können gegen eine Gebühr von € 25,- netto durchgeführt
werden. Umbuchungen müssen schriftlich erfolgen. Eine Umbuchung liegt nur
dann vor, wenn mit dem schriftlichen Umbuchungswunsch gleichzeitig der neue
gewünschte Teilnahmetermin mitgeteilt wird, ansonsten handelt es sich um
eine Stornierung, die nur innerhalb der oben genannten Fristen möglich
ist.
Die Hälfte der Kursgebühren (zuzüglich Umbuchungsgebühr)
wird bei einer Umbuchung unbeschadet der Regelungen unter Ziffer 3 sofort fällig.
Die zweite Hälfte der Kursgebühren wird spätestens 10 Tage vor
dem neuen Termin fällig.
7. Haftung: Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
8. Änderungen, Höchst- und Mindestteilnehmerzahlen: Die TiBu Berlin
GmbH behält sich das Recht vor, angebotene Kurse und ausgeschriebene Termine
zu verändern und im Falle der Unterbuchung zu streichen. Sie veröffentlicht
auf ihrer Homepage regelmäßig Kurszeiten und. Sofern der gewünschte
Kurs bereits ausgebucht oder storniert ist, wird der Teilnehmer, der bereits
ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Ausbildungsvertrages abgegeben
hat, hiervon unverzüglich informiert. In diesem Fall gilt sein Angebot
als gegenstandslos, ein Ausbildungsvertrag kommt nicht zustande.
Führt die fehlende Buchbarkeit eines rechtzeitig vom Teilnehmer angemeldeten
Ausbildungskurses dazu, dass ein bereits erteiltes BoxPower Diploms infolge
des Ablaufs der Jahresfrist auszulaufen droht, so verlängert sich das Diplom
des entsprechenden Anwärters automatisch bis zum Ablauf der Anmeldefrist
zum nächsten buchbaren Kurstermin an dem ursprünglich gewünschten
Kursort, wenn sich der Anwärter spätestens vier Wochen vor dem angegebenen
nächsten Kurstermin für den Diplomsverlängerungskurs angemeldet
hat.
11. Wettbewerbsabrede: Dem Teilnehmer ist es nach Besuch einer der BoxPower Veranstaltungen verboten, das erworbene Know How zur Entwicklung, Mitentwicklung oder Weiterentwicklung von Produkten zu nutzen, die in unmittelbarer Konkurrenz zu BoxPower stehen. Des Weiteren darf der Teilnehmer für kein derartiges Programm öffentlich werben, es vertreiben oder als Ausbilder bzw. Presenter auf Conventions tätig werden. Als Vertrags-strafe gelten für den Erstfall 2.500€ netto, für jeden weiteren Fall 1.000€ netto als vereinbart.
12. Urheberrecht der TiBu Berlin GmbH: Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen bei der TiBu Berlin GmbH liegt und deren weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte, der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die TiBu Berlin GmbH bedarf. Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer Konventionalstrafe von € 3.000,- geahndet. Weiterreichende Ersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.
13. Persönliche Voraussetzungen: Mit der Anmeldung zur BoxPower Instructorausbildung erklärt der Anwärter, dass er über eine Trainerausbildung im Bereich Fitness oder Aerobic (oder gleichwertige Kenntnisse) verfügt.
14. Allgemeines: Sind einzelne Bestandteile dieser Bedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt.
15. Gerichtsstand:
Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird der Sitz
der TiBu Berlin GmbH Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
16. Urheberrecht am eigenen Bild:
Mit seiner Unterschrift erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis,
dass die während der Veranstaltung aufgenommenen Fotos und Videos zu Werbezwecken
der TiBu Berlin GmbH verwendet werden dürfen.
17. Vorbeugende Unterlassungserklärung
Der Teilnehmer erkennt die auf zwei Jahre begrenzte Wirkung des zu erlangenden
BoxPower Diploms sowie die vorstehend abgedruckten Bedingungen an und verpflichtet
sich mit seiner verbindlichen Anmeldung dazu, es vor Erteilung des BoxPower
Diploms und nach Ablauf der Zweijahresfrist zu unterlassen, sich Dritten gegenüber
als "BoxPower Instructor" zu bezeichnen, BoxPower Kurse zu unterrichten
oder den Namen BoxPower sonst wie zu nutzen sofern das von ihm zu erwerbende
BoxPower Diplom nicht rechtzeitig vor Ablauf der Jahresfrist durch die Ausbilderin
verlängert wurde. Der Teilnehmer erkennt bereits jetzt an, dass er der
Ausbilderin für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Unterlassungserklärung
einen Betrag von € 1.000,00 schuldet.
Ort, Datum: ________________________________________________________
Unterschrift: _______________________________________________________
Name in Druckbuchstaben: ____________________________________________